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Misshandlungen führten zum Tod

Holocaust-Verbrecher auf freiem Fuß

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Der frühere KZ-Wachmann John Demjanjuk wurde nach gut eineinhalbjährigem Prozess vom Landgericht München zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Demjanjuk wurde der Beihilfe zum Mord in gut 28.000 Fällen für schuldig befunden, die im Zweiten Weltkrieg im Konzentrationslager Sobibor in Polen an Juden verübt worden sind. Richter Ralph Alt erklärte in der Urteilsbegründung, dass der 91-jährige gebürtige Ukrainer sich bereitwillig an den Massenmorden im Zweiten Weltkrieg beteiligte und von Anfang an genau wusste, was in den Lagern geschah, deswegen bestehe an seiner Schuld kein Zweifel.

Trotzdem wurde das Urteil kurz nach der Verkündung revidiert und das Gericht hob die Haftstrafe auf. Die Begründung hierfür war die Verhältnismäßigkeit des Urteils. Nachdem Demjanjuk bereits zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen habe, sei die Haftstrafe aufgrund seines hohen Alters und seines Gesundheitszustandes nicht mehr angemessen und der Verurteilte sei freizulassen.

Holocaust-Überlebende die in dem Prozess als Nebenkläger auftraten begrüßten das Urteil dennoch, es sei eine Genugtuung, dass KZ-Aufseher über geografische und zeitliche Grenzen hinweg verurteilt werden würden. Dies sei eine neue Dimension in der deutschen Rechtsprechung. Wann genau Demjanjuk freikommt ist unklar. Nach seiner Entlassung könnten dem jetzt staatenlosen weitere Klagen in den Niederlanden und in Spanien drohen.

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